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Fragen - Antworten

Kieferorthopädie klingt manchmal ganz schön kompliziert

Daher ist es uns wichtig, dass Sie als Patient und als Eltern jeden einzelnen Behandlungsschritt verstehen und wissen, was wofür gut ist. Ansonsten gilt: Einfach fragen – wir erklären Ihnen gerne alle Details persönlich und nehmen uns die Zeit dafür. Vor Beginn der Behandlung besprechen wir die einzelnen Schritte ausführlich. Wenn im Behandlungsverlauf Fragen aufkommen, können Sie dafür jederzeit einen kurzen Besprechungstermin vereinbaren.

 

 

Warum zum Kieferorthopäden?

Die Stellung der Zähne im Kiefer und die Lage von Ober- zu Unterkiefer sind maßgeblich für das gesunde und richtige Funktionieren des Kauapparates verantwortlich.

Wie entstehen Fehlstellungen?

Daumenlutschen oder vorzeitiger Milchzahnverlust durch Karies sind die häufigsten Ursachen für Zahnfehlstellungen. Nur selten sind Zahnfehlstellungen und Kieferanomalien erblich bedingt.

Wie lange dauert eine Behandlung?

Die Dauer einer Behandlung hängt von vielen Faktoren ab: u.a. dem Alter des Patienten, vom Ablauf des Zahnwechsels, von der Mitarbeit des Patienten, dem Schweregrad der Zahn- oder Kieferfehlstellung. Eine Behandlung kann daher bereits nach 6 Monaten vollendet sein oder erst nach 3-4 Jahren.

Lose oder feste Zahnspange?

Welche Spange zum Einsatz kommt, hängt von dem individuellen Befund des Patienten ab. Mit der losen Spange werden in der Regel Kieferfehlstellungen in der Wachstumsphase ausgeglichen, während gedrehte Zähne meist mit einer festen Spange korrigiert werden.

Was kostet eine kieferorthopädische Behandlung?

Bei Kindern bezahlt die gesetzliche Krankenkasse die gesamten vertragszahnärztlichen Leistungen für die kieferorthopädische Behandlung. Einen Eigenanteil von 20% bzw. 10% (beim 2. Kind) müssen Sie bis zum Abschluss der Behandlung vorlegen. Diesen Eigenanteil bekommen Sie nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung zurückbezahlt. Die vereinbarten außervertraglichen Leistungen und Mehrkosten werden von der Krankenkasse nicht zurückerstattet. Gesetzlich versicherte Erwachsene haben grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf eine Kostenübernahme. Bei einer privaten Krankenversicherung gehört eine kieferorthopädische Behandlung häufig zum Leistungsumfang. Klären Sie vor einer kieferorthopädischen Behandlung, ob und in welcher Höhe Ihre Versicherung die Kosten übernimmt.

Was ist Kieferorthopädie?

Die Kieferorthopädie (KFO) ist ein Teilgebiet der Zahnmedizin und fokussiert sich auf die Erkennung und Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen. Um diese Fehlstellungen genau zu diagnostizieren und anschließend zu behandeln, sind umfangreiche Kenntnisse notwendig. Deshalb müssen Zahnärzte, die im Bereich Kieferorthopädie tätig werden wollen, eine mehrjährige Ausbildung zum Fachzahnarzt absolvieren.

Was sind die Ziele der Kieferorthopädie?

Das Ziel der Kieferorthopädie ist es, eine optimale Zahn- und Kieferstellung herzustellen, um eine maximale Lebensdauer der Zähne zu ermöglichen. Hierzu ist es notwendig, eine Fehlstellung frühestmöglich zu erkennen und zu therapieren. Auch wenn das Beißen und Kauen durch Störungen der Lippen- und Zungenfunktion, der Atmung und des Sprechens, schlecht oder gar nicht möglich sind, wird eine kieferorthopädische Korrektur notwendig.

Was ist ein Fachzahnarzt für Kieferorthopädie?

Die Bezeichnung Kieferorthopäde oder Fachzahnarzt für Kieferorthopädie beschreibt ein eigenes Berufsbild. Ein Kieferorthopäde bzw. der Fachzahnarzt für Kieferorthopädie hat nach dem abgeschlossenen Studium der Zahnheilkunde eine 3-4 jährige Weiterbildung in verschiedenen kieferorthopädischen Praxen und Universitätskliniken durchlaufen und abschließend die Facharztprüfung erfolgreich absolviert.

In welchem Alter beginnt eine kieferorthopädische Behandlung?

Behandlungen ab dem 3. bis 4. Lebensjahr (Frühbehandlung) werden nur bei extremen Kieferfehlstellungen durchgeführt. Eine kieferorthopädische Behandlung beginnt in der Regel zwischen dem 9. und 11. Lebensjahr bei Mädchen und bei Jungen zwischen dem 10. und 12. Lebensjahr. In dieser Zeit findet ein Wechsel der seitlichen Milchzähne statt. Die Wachstumsphase wird zur Korrektur von Kieferfehlstellungen genutzt. Die Behandlungszeit kann drei bis vier Jahre betragen. Nach Abschluss der Wachstumsphase (17. bis 18. Lebensjahr) können zusätzliche chirurgische Maßnahmen notwendig werden.

Die kieferorthopädische Korrektur von Zahnfehlstellungen ist aber in jedem Alter möglich. Sehr häufig werden Behandlungen bei Zahnersatz oder Kiefergelenksbeschwerden notwendig.

Zahlt die Krankenkasse bei Kieferorthopädie für Erwachsene?

Die kieferorthopädische Behandlung von Erwachsenen ist in der Regel eine Privatleistung und keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Patienten die älter als 18 Jahre sind, müssen die Kosten einer Zahnspange selbst tragen. Eine Ausnahme gibt es bei Patienten mit schweren Kieferanomalien, die kombiniert kieferorthopädisch und kieferchirurgisch behandelt werden müssen, weil die Behandlung dann medizinisch erforderlich ist.

Benötigt man für die Kieferorthopädie eine Überweisung?

Eine Überweisung zum Kieferorthopäden ist nicht notwendig. Wenn Sie bei Ihrem Kind selbst eine Unregelmäßigkeit oder eine ungewöhnliche Zahnstellung festgestellt haben, vereinbaren Sie einfach einen Termin zur Begutachtung. Versicherte gesetzlicher Krankenkassen sollen aber ihre Versichertenkarte bzw. Gesundheitskarte zum Termin mitbringen.

Was bedeutet unsichtbare Zahnspange?

Gibt es eine unsichtbare Zahnspange? Ja die gibt es. Obwohl der Begriff „unsichtbar“ durch „fast unsichtbar“ ersetzt werden sollte, da die Zahnspange bei genauerem Hinsehen doch wahrgenommen wird. Es werden transparente Behandlungsschienen, sogenannte Aligner eingesetzt, die beim Sprechen nicht stören, aber zum Essen und Zähneputzen herausgenommen werden. Der Einsatz von Alignern ist vor allem für Menschen interessant, die einen gewissen Anspruch an Ästhetik und vielleicht täglich sehr viel Kontakt mit Menschen haben. Es ist eine besondere Art von Zahnspange für Erwachsene.

Eine weitere Form der unsichtbaren Zahnspange ist die linguale Orthodontie, bei der die Brackets an den Innenflächen der Zähne angebracht werden.

Was ist ein Bracket?

Ein Bracket ist Bestandteil der festen Spange zur Kieferregulierung. Die Befestigung eines Brackets erfolgt durch eine bestimmte Klebetechnik direkt am Zahn. Brackets können aus Keramik, Kunststoff oder Metall bestehen und werden in der Kieferorthopädie auch als “Festsitzende Apparatur” bezeichnet. Ein Bracket ist eine Haltevorrichtung zur Befestigung von Spannbögen, Druckfedern und Zugfedern oder elastischer Gummizüge. Die Reinigung der Brackets erfordert eine erhöhte Aufmerksamkeit bei der Zahnreinigung, da sich Speisereste leicht festsetzen können.

  • Dr. med. Dorothee Schatz-Maier - Kieferorthopädie Überlingen
  • Dr. med. Dorothee Schatz-Maier - Kieferorthopädie Überlingen
  • Dr. med. Dorothee Schatz-Maier - Kieferorthopädie Überlingen